1. Allgemeines
Der Vertrag ist mit dem Empfang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Besteller abgeschlossen. Angebote, die keine Annahmefrist enthalten, sind für 30 Tage verbindlich. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich, wenn sie in unserem Angebot oder in unserer Auftragsbestätigung als anwendbar erklärt werden. Anderslautende Bedingungen des Bestellers haben nur Gültigkeit, soweit sie von uns ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind. Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
2. Umfang der Lieferungen und Leistungen
Unsere Lieferungen und Leistungen sind in der Auftragsbestätigung bzw. dem entsprechenden Vertrag abschliessend festgelegt.
3. Preise
Alle unsere Preise verstehen sich ab unserer Gärtnerei in Gossau und sind verbindlich gemäss Auftragsbestätigung, jedoch können diese aufgrund Teuerung oder Wechselkursveränderungen angepasst werden.
4. Zahlungsbedingungen
Ohne anderweitige Vereinbarung verstehen sich die bestätigten Totalpreise netto ohne irgendwelche Abzüge, zahlbar innert 30 Tagen. Hält der Besteller den Zahlungstermin nicht ein, so hat er ohne besondere Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an den gesetzlichen Verzugszins zu entrichten.
5. Eigentumsvorbehalt
Während der Mietdauer oder bei Kauf bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Der Besteller ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutz unseres Eigentums erforderlich sind, mitzuwirken.
Der Besteller hält die gelieferten Gegenstände auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts instand und versichert sie zu unseren Gunsten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstigen Risiken. Er trifft ferner alle Massnahmen, damit unser Eigentumsanspruch weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird.
6. Lieferfristen
Wir bemühen uns, vereinbarte Liefertermine einzuhalten. Diese sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Verzögerungen bei der Lieferung berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Ersatz für irgendwelchen daraus entstehenden Schaden zu verlangen.
Auf Abruf bestellte Ware muss innert der festgelegten Frist abgenommen werden. Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns das Recht vor, die Ware zu fakturieren und Lagergebühren zu erheben
7. Übergang von Nutzen und Gefahr
Der Transport unserer Lieferung erfolgt auf Gefahr und Risiko des Bestellers.
8. Muster
Auf Verlangen des Bestellers liefern wir Muster der Werkstoffe. Entstehen dabei für uns Kosten, die das übliche Mass überschreiten, werden diese dem Besteller in Rechnung gestellt. Bei Naturprodukten (z.B. Pflanzen) sind naturgegebene Abweichungen von Mustern möglich und können nicht als Mangel geltend gemacht werden.
9. Pläne und technische Unterlagen
Kataloge, Prospekte und insbesondere kostenlose Begrünungsprojekte sind ohne anderweitige Vereinbarung nicht verbindlich. Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie im konkreten Fall ausdrücklich zugesichert sind.
Jede Vertragspartei behält sich alle Rechte an Plänen und technischen Unterlagen vor, die sie der anderen ausgehändigt hat. Die empfangende Vertragspartei anerkennt diese Rechte und wird ohne vorgängige schriftliche Ermächtigung der anderen Vertragspartei die Unterlagen weder ganz noch teilweise Dritten zugänglich machen oder ausserhalb des Zwecks verwenden, zu dem sie ihr übergeben worden sind.
10. Gewährleistung für Sachmängel
a. Prüfpflicht und Mängelrüge
Der Besteller der Ware hat diese nach Erhalt zu prüfen und uns allfällige Mängel unverzüglich – jedenfalls vor einer weiteren Ver- oder Bearbeitung oder einer Verbindung mit anderen Sachen – spätestens 8 Tage nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen.
b. Garantie und Fristen
Die Garantie für Bepflanzung beträgt 3 Monate nach Abnahme der Lieferung durch den Besteller. Auf Gefässe und technische Installationen beträgt die Garantiefrist 2 Jahre. Gewährt ein Lieferant eine längere Garantiefrist für bestimmte Produkte, geben wir diese an den Besteller weiter.
c. Umfang der Haftung
Unsere Garantie erstreckt sich auf die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Lieferungen und Leistungen und auf dessen Mängelfreiheit.
Unter die Garantie fallende Mängel werden von uns kostenlos behoben. Sofern die Nachbesserung möglich ist, gilt das Recht auf Wandelung und Minderung als wegbedungen. Wir behalten uns das Recht vor, eine andere, die Interessen beider Partner angemessene berücksichtigende Regelung zu treffen. Jeder weitere Anspruch des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere auf Schadenersatz für Folgekosten und –Schäden, ist ausgeschlossen.
11. Ausschluss der Haftung
Wir haften nicht für
- geringfügige Abweichungen der Ware in den Massen, der Farbe oder im Design gegenüber Abbildungen, Mustern oder unseren Verkaufsunterlagen.
- Schäden, die durch den Besteller oder Dritte entstanden sind, namentlich durch Gewaltanwendung, Änderungen, Reparaturen oder unsachgemässe Handhabung des Vertragsgegenstandes.
- Schädlings- oder Krankheitsbefall bei Pflanzen.
- Normalen Lebenszyklus und Pflanzenreaktionen (Standortschäden, Frost, etc.)
- Schäden durch Ausfall von Verschleissteilen (den Besteller trifft eine entsprechende Kontrollpflicht).
12. Service- und Mietverträge
Die Bedingungen für Service und Miete sind in einem separaten Vertrag geregelt.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Zürich.
14. Anwendbares Recht
Es gilt das schweizerische Recht.
Version 01.10.2025