1. Angebot und Preise
Für unsere Produkte und die Ausführung der Arbeiten sind grundsätzlich unsere Auftragsbestätigungen verbindlich. Unsere Angebote haben eine Gültigkeitsdauer von 120 Tagen. Alle unsere Preise sind verbindlich gemäss Offerte, Auftragsbestätigung oder Beschriftung in unserer Gärtnerei, jedoch können diese aufgrund Teuerung oder Wechselkursveränderungen angepasst werden. Ohne anderweitige Vereinbarung verstehen sich die bestätigten Totalpreise netto ohne irgendwelche Abzüge.
2. Bestellung und Vertragsabschluss
Durch Erteilung eines Auftrages anerkennt der Besteller diese Verkaufsbedingungen. Eine mündliche oder schriftliche Bestellung gilt als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden ist. Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung massgebend.
Nach unserer Auftragsbestätigung sind Annullierungen und Modifikationen des Auftrages nur mit unserem schriftlichen Einverständnis und nur unter Kostenfolge möglich. Auf Abruf bestellte Ware muss innert der festgelegten Frist abgenommen werden. Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns das Recht vor, die Ware zu fakturieren und Lagergebühren zu erheben.
3. Lieferfristen
Wir bemühen uns, vereinbarte Liefertermine einzuhalten. Diese sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Verzögerungen bei der Lieferung berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Ersatz für irgendwelchen daraus entstehenden Schaden zu verlangen.
Die Lieferfrist beginnt erst mit dem Datum der definitiven Abklärung aller qualitativen und technischen Details.
4. Lieferung
Die Lieferung versteht sich ab Gärtnerei Gossau, wird aber normalerweise gegen Verrechnung durch die Hydroplant AG organisiert.
5. Übergang von Nutzen und Gefahr
Der Transport unserer Lieferung erfolgt auf Gefahr und Risiko des Empfängers.
Mängel sind uns spätestens 8 Tage nach Ablieferung mitzuteilen.
6. Zahlung
Aufträge mit einem Netto-Warenwert über CHF 20‘000.00 oder bei Sonderanfertigung werden wie folgt fakturiert:
1/3 bei Auftragserteilung
1/3 bei Lieferung
1/3 30 Tage nach Lieferung
Unsere Rechnungen sind innert 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet.
Hält der Besteller den Zahlungstermin nicht ein, so hat er ohne besondere Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an den gesetzlichen Verzugszins zu entrichten. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum.
Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn
7. Muster
Auf Verlangen des Bauherren liefern wir Muster. Entstehen dabei für uns Kosten, die das übliche Mass überschreiten, werden diese vom Bauherrn vergütet. Bei Naturprodukten (z.B. Pflanzen) sind naturgegebene Abweichungen von Mustern möglich und können nicht als Mangel geltend gemacht werden.
8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Der Besteller ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutz unseres Eigentums erforderlich sind, mitzuwirken.
Der Besteller hält die gelieferten Gegenstände auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts instand und versichert sie zu unseren Gunsten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstigen Risiken. Er trifft ferner alle Massnahmen, damit unser Eigentumsanspruch weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird.
9. Pläne und technische Unterlagen
Kataloge, Prospekte und insbesondere kostenlose Begrünungsprojekte sind ohne anderweitige Vereinbarung nicht verbindlich. Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie im konkreten Fall ausdrücklich zugesichert sind.
Jede Vertragspartei behält sich alle Rechte an Plänen und technischen Unterlagen vor, die sie der anderen ausgehändigt hat. Die empfangende Vertragspartei anerkennt diese Rechte und wird ohne vorgängige schriftliche Ermächtigung der anderen Vertragspartei die Unterlagen weder ganz noch teilweise Dritten zugänglich machen oder ausserhalb des Zwecks verwenden, zu dem sie ihr übergeben worden sind.
10. Gewährleistung für Sachmängel
a. Prüfpflicht und Mängelrüge
Der Besteller der Ware hat diese nach Erhalt zu prüfen und uns allfällige Mängel unverzüglich – jedenfalls vor einer weiteren Ver- oder Bearbeitung oder einer Verbindung mit anderen Sachen – spätestens 8 Tage nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen.
Ohne unser schriftliches Einverständnis dürfen Reparaturen oder Abänderungen an gelieferten Waren keinesfalls zu unseren Lasten vorgenommen werden. Diese werden durch uns behoben, um die versprochene Ausführung zu gewährleisten, sie berechtigen aber nicht zu weiteren Forderungen oder zur Wandlung.
b. Garantie und Fristen
Die Garantie für Bepflanzung beträgt 6 Monate nach Abnahme der Lieferung, diese kann jedoch durch den Abschluss eines Unterhaltvertrages auf 2 Jahre ausgedehnt werden. Auf Gefässe und technische Installationen beträgt die Garantiefrist 2 Jahre und 5 Jahre auf verdeckte Mängel.
Gewährt ein Lieferant eine längere Garantiefrist für bestimmte Produkte, geben wir diese an unsere Kunden weiter.
c. Umfang der Haftung
Unsere Garantie erstreckt sich auf die zugesicherten Eigenschaften des Kaufgegenstandes und auf dessen Mängelfreiheit.
Unter die Garantie fallende Mängel werden von uns kostenlos behoben. Sofern die Nachbesserung möglich ist, gilt das Recht auf Wandelung und Minderung als wegbedungen. Wir behalten uns das Recht vor, eine andere, die Interessen beider Partner angemessene berücksichtigende Regelung zu treffen. Jeder weitere Anspruch des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere auf Schadenersatz für Folgekosten und –Schäden, ist ausgeschlossen.
11. Ausschluss der Haftung
Wir haften nicht für
Alle Ansprüche des Bestellers, ausser den in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, insbesondere irgendwelche nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen.
12. Service- und Mietverträge
Die Bedingungen für Service und Miete sind in einem separaten Vertrag geregelt.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Zürich.
14. Anwendbares Recht
Es gilt das schweizerische Recht.